Bundestagsabgeordnete Gehalt – wie viel verdient ein Bundestagsabgeordneter?

Das Bundestagsabgeordnete Gehalt beträgt 11.833,47 Euro brutto pro Monat. Diese sogenannte Abgeordnetenentschädigung oder Diät ist vollständig einkommensteuerpflichtig. Eine jährliche Sonderzahlung oder ein klassisches 13. Monatsgehalt erhalten Bundestagsabgeordnete nicht.
Der Deutsche Bundestag bestätigt sowohl die monatliche Entschädigung von 11.833,47 Euro als auch die Steuerpflicht und den Verzicht auf jährliche Sonderzahlungen.
Sind die Diäten steuerpflichtig?
Ja. Die 11.833,47 Euro monatliche Abgeordnetenentschädigung sind einkommensteuerpflichtig.
Der Bundestag unterscheidet klar zwischen der steuerpflichtigen persönlichen Entschädigung und steuerfreien Leistungen für mandatsbedingte Ausgaben. Die wissenschaftlichen Dienste des Bundestages führen die monatliche Abgeordnetenentschädigung ausdrücklich als steuerpflichtige Leistung auf.
Das bedeutet: Die 11.833,47 Euro sind kein Nettogehalt.
Wie viel davon nach Steuern tatsächlich verbleibt, hängt von der individuellen steuerlichen Situation des jeweiligen Abgeordneten ab.
Kostenpauschale zusätzlich zu den Diäten
Zusätzlich zur steuerpflichtigen Entschädigung erhalten Bundestagsabgeordnete eine steuerfreie Kostenpauschale von derzeit 5.467,27 Euro monatlich.
Diese Summe ist jedoch kein zusätzliches Gehalt.
Sie soll Kosten abdecken, die unmittelbar durch das Bundestagsmandat entstehen. Dazu gehören nach Angaben des Deutschen Bundestages unter anderem Wahlkreisbüros, Fahrten im Wahlkreis, Wahlkreisbetreuung und die Zweitwohnung am Sitz des Parlaments.
| Verwendung der Kostenpauschale | Beispiele |
| Wahlkreisbüro | Miete und laufende Kosten |
| Zweitwohnung | Unterkunft in Berlin |
| Wahlkreisarbeit | Betreuung und Termine |
| Fahrten | Fahrten innerhalb des Wahlkreises |
| Bürobedarf | Mandatsbezogene Ausgaben |
Die Pauschale wird jährlich zum 1. Januar entsprechend der Entwicklung der Lebenshaltungskosten angepasst.
Gehalt plus Kostenpauschale
Rechnerisch werden einem Bundestagsabgeordneten damit monatlich folgende Beträge zugeordnet:
| Leistung | Betrag pro Monat |
| Steuerpflichtige Diät | 11.833,47 € |
| Steuerfreie Kostenpauschale | 5.467,27 € |
| Zusammen | 17.300,74 € |
Die 17.300,74 Euro dürfen jedoch nicht als Monatsgehalt bezeichnet werden.
Nur die 11.833,47 Euro sind die persönliche Abgeordnetenentschädigung. Die Kostenpauschale dient der Finanzierung mandatsbedingter Aufwendungen.
Altersversorgung von Bundestagsabgeordneten
Neben der laufenden Entschädigung gibt es eine eigene Altersversorgung.
Nach einem Jahr Mitgliedschaft entsteht grundsätzlich ein Anspruch in Höhe von 2,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung.
Mit jedem weiteren Jahr steigt der Anspruch um weitere 2,5 Prozent.
| Mitgliedschaft | Anteil der Abgeordnetenentschädigung |
| 1 Jahr | 2,5 % |
| 4 Jahre | 10 % |
| 8 Jahre | 20 % |
| 12 Jahre | 30 % |
| 20 Jahre | 50 % |
| 26 Jahre | maximal 65 % |
Der Höchstanspruch von 65 Prozent wird erst nach 26 Mitgliedsjahren erreicht. Während der Mandatszeit werden für Abgeordnete keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung aufgrund des Mandats abgeführt, erklärt der Bundestag.
Wie werden die Diäten angepasst?
Die Abgeordnetenentschädigung wird grundsätzlich anhand der Entwicklung des Nominallohnindex angepasst.
Für Juli 2026 war zunächst eine Erhöhung um 4,2 Prozent von 11.833,47 Euro auf 12.330,48 Euro vorgesehen.
Der Bundestag beschloss jedoch am 10. Juli 2026 einstimmig, auf diese Erhöhung für 2026 zu verzichten.
Damit bleibt die reguläre monatliche Abgeordnetenentschädigung bei 11.833,47 Euro.
Bundestagsabgeordnete Gehalt im Gesamtüberblick
| Leistung | Betrag | Persönliches Gehalt? |
| Abgeordnetenentschädigung | 11.833,47 €/Monat | Ja |
| Kostenpauschale | 5.467,27 €/Monat | Nein |
| Mitarbeiterbudget | 27.396 €/Monat | Nein |
| Sachleistungskonto | bis 12.000 €/Jahr | Nein |
| Büro im Bundestag | Sachleistung | Nein |
| Bahnfahrten | Mandatsleistung | Nein |
| Dienstlicher Fahrdienst | Mandatsleistung | Nein |
| 13. Monatsgehalt | 0 € | Nein |
Diese Unterscheidung ist wichtig: Die verschiedenen Leistungen können zusammen sehr hohe Beträge ergeben, doch sie sind nicht mit dem persönlichen Einkommen eines Bundestagsabgeordneten gleichzusetzen.
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